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Qualitätssicherung Ziel der DGMM ist es, einen hohen Qualitätsstandard der Ausbildung unter Einsatz effektiver qualitätssichernder Maßnahmen zum Schutz der Zusatzbezeichnung für Ärzte und Physiotherapeuten, zu gewährleisten. Kernstück der Ausbildung ist das intensive Erlernen der Techniken, d.h. die Ausbildung von palpatorischen und auch manualtherapeutischen Fähigkeiten. Dies ist besonders im Hinblick auf eine gefahrlose Anwendung entscheidend. Nur die korrekte Ausübung, wie sie heute in den Seminaren der Deutschen Gesellschaft der Manuellen Medizin gelehrt wird, gewährleistet eine Behandlung ohne Nebenwirkungen. Kompatibilität der Kurse Mit einem Kursangebot in allen 16 Bundesländern hat die DGMM eine einmalige flächendeckende Verteilung von Lehrstätten der drei Mitgliedsseminare in ganz Deutschland. Darüber hinaus sind die Kurse innerhalb des Angebots der Mitgliedsseminare (ÄMM, DGMSM, MWE) flexibel kombinierbar, was eine optimale zeitliche Strukturierung der Weiter- bzw. Fortbildung ermöglicht.
Verbindliche Qualitätsstandards für alle ausbildenden Mitgliedsseminare Die DGMM hat als Dachgesellschaft für alle ausbildenden Mitgliedsseminare verbindliche Qualitätsstandards entwickelt und festgelegt. Regelmäßige Maßnahmen der Qualitätssicherung garantieren den langfristigen Bestand einer inhaltlich und didaktisch anspruchsvollen Weiterbildung für Ärzte und Physiotherapeuten. Der ständige Abgleich mit dem „State of the Art“ der wissenschaftlichen Entwicklung wird garantiert. Die Weiterbildung zur Zusatzqualifikation Manuelle Medizin/Chirotherapie in den Seminaren der DGMM ist kongruent mit den Inhalten der Weiterbildungsordnungs der Bundesärztekammer (WBO) 2006 auf der Basis des Kursbuches Manuelle Medizin. Die Weiterbildung für Physiotherapeuten in manueller Therapie erfolgt nach den gemeinsamen Rahmenbedingungen des IKK Bundesverbandes von 2005 und dem Kursbuch Manuelle Therapie für Physiotherapie.
Allgemeine Kursordnung der DGMM Seminare
2. Eingangsvoraussetzungen 3. Ablauf der Weiterbildung
Ärzte: Die Zahl der Weiterbildungsstunden lt. Musterweiterbildungsordnung der BÄK beträgt 320 Stunden. Die Kursabstände sollten drei Monate betragen. Physiotherapeuten: Für PT muss die Weiterbildung in mindestens sechs Kurseinheiten erfolgen. Der Abstand zwischen den Kurseinheiten sollte in der Regel mindestens drei Monate betragen. Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 260 Unterrichtseinheiten, wobei der Prüfungszeitraum nicht zu berücksichtigen ist. Die tägliche Kursdauer darf zehn UE nicht überschreiten. Die Weiterbildung in Manueller Therapie für PT sollte in der Regel innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen (lt. den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie vom 17.01.2005). Es können nur Kurse anerkannt werden, die bei einem der von den Spitzenverbänden anerkannten Weiterbildungsträger absolviert wurden. (Es gilt die aktuelle Ausgabe der Anlage 2 Stand: 01.06.2005 der o.g. Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie.) Die Kursreihenfolge muss eingehalten werden. Die Reihenfolge ist für jedes Seminar aus der Aufstellung der Kursinhalte erkennbar. PT werden gebeten sich an den individuellen Eingangsbedingungen der drei DGMM-Seminare zu orientieren, die im jährlichen Kurskalender jeweils am Anfang der Mitteilungen von ÄMM, FAC und MWE veröffentlicht sind.
4. Zertifikatserteilung Ärzte: Am Ende des letzten Kurses findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Es wird ein Zertifikat erteilt, das den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung im entsprechenden Seminar bescheinigt. Nicht-Orthopäden: die ihre Weiterbildung nach alter WBO begonnen haben, müssen eine orthopädische Weiterbildungszeit von mindestens sechs Monaten oder die Teilnahme an einem Orthopädischen Wochenkurs nachweisen. Die LÄK geben Auskunft, welche Kliniken dazu autorisiert sind. Die Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin / Chirotherapie ist bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen. Physiotherapeuten: Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden. Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei UE je Teilnehmer. Der Anteil von Multiple-Choice-Fragen darf 50% nicht übersteigen. Es sind jeweils Kenntnisse aus den Gebieten "Allgemeine Grundlagen, Extremitäten und Wirbelsäule" abzuprüfen. Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens dreißig Minuten je Teilnehmer. Der Teilnehmer hat mindestens eine Frage aus dem Extremitäten- sowie aus dem Wirbelsäulenbereich zu beantworten. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt an Probanden.
5. Allgemeine Hinweise Die Teilnahme an den Kursen ohne Anmeldebestätigung ist nicht möglich. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen örtlichen Verkehrsämter. Diese Kosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Sport- bzw. Badebekleidung, Praxisschuhe sowie ein großes Handtuch o.ä. sind mitzubringen.
6. Änderungen Bitte beachten Sie auch die jeweiligen speziellen Hinweise der drei DGMM-Seminare!
7. Kurzportraits
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