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Allgemeine Kursordnung der DGMM Seminare
2. Eingangsvoraussetzungen 3. Ablauf der Weiterbildung
Ärzte: Die Zahl der Weiterbildungsstunden lt. Musterweiterbildungsordnung der BÄK beträgt 320 Stunden. Die Kursabstände sollten drei Monate betragen. Physiotherapeuten: Für PT muss die Weiterbildung in mindestens sechs Kurseinheiten erfolgen. Der Abstand zwischen den Kurseinheiten sollte in der Regel mindestens drei Monate betragen. Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt 260 Unterrichtseinheiten, wobei der Prüfungszeitraum nicht zu berücksichtigen ist. Die tägliche Kursdauer darf zehn UE nicht überschreiten. Die Weiterbildung in Manueller Therapie für PT sollte in der Regel innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden. Die Abschlussprüfung kann frühestens nach zwei Jahren erfolgen (lt. den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie vom 17.01.2005). Es können nur Kurse anerkannt werden, die bei einem der von den Spitzenverbänden anerkannten Weiterbildungsträger absolviert wurden. (Es gilt die aktuelle Ausgabe der Anlage 2 Stand: 01.06.2005 der o.g. Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Zulassungserweiterung für besondere Maßnahmen der physikalischen Therapie.) Die Kursreihenfolge muss eingehalten werden. Die Reihenfolge ist für jedes Seminar aus der Aufstellung der Kursinhalte erkennbar. PT werden gebeten sich an den individuellen Eingangsbedingungen der drei DGMM-Seminare zu orientieren, die im jährlichen Kurskalender jeweils am Anfang der Mitteilungen von ÄMM, FAC und MWE veröffentlicht sind.
4. Zertifikatserteilung Am Ende des letzten Kurses findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Es wird ein Zertifikat erteilt, das den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung im entsprechenden Seminar bescheinigt. Die Zusatzbezeichnung Manuelle Medizin / Chirotherapie ist bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen. Physiotherapeuten: Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen/mündlichen Prüfungsteil. Zusätzlich ist während der Weiterbildung ein Fallbericht zu erstellen, der in die Bewertung des praktischen/mündlichen Prüfungsteils einzubeziehen ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsteile mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal wiederholt werden. Der schriftliche Prüfungsteil dauert mindestens zwei UE je Teilnehmer. Der Anteil von Multiple-Choice-Fragen darf 50% nicht übersteigen. Es sind jeweils Kenntnisse aus den Gebieten "Allgemeine Grundlagen, Extremitäten und Wirbelsäule" abzuprüfen. Die Dauer des praktischen/mündlichen Prüfungsteils beträgt mindestens dreißig Minuten je Teilnehmer. Der Teilnehmer hat mindestens eine Frage aus dem Extremitäten- sowie aus dem Wirbelsäulenbereich zu beantworten. Die Demonstration der manualtherapeutischen Techniken erfolgt an Probanden.
5. Allgemeine Hinweise Die Teilnahme an den Kursen ohne Anmeldebestätigung ist nicht möglich. Für Unterkunft und Verpflegung haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen örtlichen Verkehrsämter. Diese Kosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Sport- bzw. Badebekleidung, Praxisschuhe sowie ein großes Handtuch o.ä. sind mitzubringen.
6. Änderungen |
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DGMM – Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin
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